ClientEarth
18. April 2023
Wenn wir die Klimakatastrophe wirksam angehen wollen, müssen wir verändern, wohin das Geld fließt. Und dafür brauchen wir sinnvolle Regeln.
Die EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen ist von entscheidender Bedeutung für das Erreichen des Ziels der EU, bis 2050 netto-emissionsfrei zu werden. Die Taxonomie, die zunächst sehr technisch klingt, schreibt vor, was als nachhaltige klimafreundliche Investition eingestuft werden kann.
Doch bisher stoßen die Pläne aus Brüssel dazu an allen Fronten auf Widerstand. Was ist also falsch an der EU-Taxonomie und was unternimmt ClientEarth dagegen?
An diesem Punkt unseres Vorgehens gegen den Klimawandel ist die Frage, wie die Gelder zugewiesen werden, grundlegend. Wie können wir sicherstellen, dass die Investitionen in klimafreundliche Projekte fließen, die sowohl auf die Eindämmung des Klimawandels abzielen – z. B. erneuerbare Energien – als auch auf Anpassungslösungen in den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Gebieten?
Die EU-Taxonomie wurde geschaffen, um Antworten auf diese Fragen zu geben. Es handelt sich dabei um ein Klassifizierungssystem, das technische Kriterien - zum Beispiel die Höhe der CO2-Emissionen - für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten festlegt. Wenn eine aufgeführte Wirtschaftstätigkeit die Kriterien der Taxonomie erfüllt, kann sie für Investitionszwecke als ökologisch nachhaltig angesehen werden.
Ziel ist es, Unternehmen, Anlegern und politischen Entscheidungsträgern geeignete Definitionen an die Hand zu geben, welche Wirtschaftstätigkeiten bei der Offenlegung von Finanzdaten und der Berichterstattung als "grün" angesehen werden können. Auf diese Weise soll die Taxonomie Klarheit für Investoren und Unternehmen schaffen, welche Aktivitäten nachhaltig sind, Greenwashing verhindern und dazu beitragen, die Investitionen zu lenken – dahin, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Aber in seiner jetzigen Form versagt die Taxonomie in allen Punkten.
Bereits im Juni 2021 wurde eine erste Reihe von Aktivitäten in der Taxonomie als nachhaltig gekennzeichnet. Dazu gehören Bioenergie, biobasierte Kunststoffe und Chemikalien, die zur Herstellung von Kunststoffen verwendet werden. Diese Aktivitäten tragen angeblich "wesentlich zur Abschwächung des Klimawandels oder zur Anpassung an den Klimawandel bei" und sollen der Umwelt keinen nennenswerten Schaden zufügen.
Die Logik, die dahinter steckt, ist jedoch fragwürdig. Wissenschaftler*innen warnen beispielsweise davor, dass die Verbrennung von Holz zur Energiegewinnung – die unter die Kategorie "Bioenergie" fällt – schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt hat und bei weitem nicht kohlenstoffneutral ist, da sie mehr CO2-Emissionen verursacht als die Verbrennung fossiler Brennstoffe. Zudem trägt sie zur Abholzung von Wäldern bei.
Filippo Mattioli, ClientEarth-Jurist für Wälder, sagt dazu: "Die Behauptung, dass Waldbiomasse wesentlich zur Bekämpfung der Klimakrise beiträgt, ist absurd. Die Kommission fördert derzeit Investitionen in Biomasse unter dem falschen Etikett der Nachhaltigkeit und ignoriert dabei die eindeutigen wissenschaftlichen Warnungen über die Schäden, die so dem Klima und der biologischen Vielfalt zugefügt werden."
Auch Ethylen, Propylen und die anderen fraglichen Chemikalien werden aus fossilen Brennstoffen hergestellt und hauptsächlich zur Herstellung von Einwegkunststoffen verwendet, die nach ihrer Entsorgung Kohlenstoff in die Atmosphäre freisetzen. Auch biobasierte Kunststoffe werden hauptsächlich für Einwegverpackungen verwendet.
Unsere Rechtsexpertin für Kunststoffe, Tatiana Luján, betont: "Diese Aktivitäten als nachhaltig einzustufen, ist nicht nur verblüffend, sondern auch rechtswidrig. In ihrer jetzigen Form wird die EU-Taxonomie nur die Investitionen in Kunststoffe erhöhen, anstatt den dringend benötigten Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern."
Letztlich wird dieses System zur angeblichen Ermöglichung "grüner Investitionen" das alte Modell der Finanzierung von Klimaschäden aufrechterhalten.
Aus diesem Grund haben wir bei der Europäischen Kommission einen internen Überprüfungsantrag eingereicht, weil Bioenergie, biobasierte Kunststoffe und Chemikalien, die zur Herstellung von Kunststoffen verwendet werden, in der EU-Taxonomie unrechtmäßig als "nachhaltig" gekennzeichnet werden. Ein interner Überprüfungsantrag ist der erste Schritt, den Nichtregierungsorganisationen unternehmen müssen, bevor sie eine Klage vor Gericht einreichen können.
Die Europäische Kommission hat nun 16 Wochen Zeit, um auf diesen internen Überprüfungsantrag zu antworten. Wenn die Antwort die Rechtsverstöße nicht beseitigt, können wir die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.
Der Name "Erdgas" verschleiert die Wahrheit über die Umweltschäden, die durch diesen Rohstoff verursacht werden. Gas ist in dem Sinne "natürlich", dass es auf natürliche Weise an der Erdoberfläche vorkommt – genau wie Öl und Kohle. Aber wie Öl und Kohle hat auch seine Förderung und Verbrennung enorme Auswirkungen auf das Klima: Bei der Verbrennung von Gas wird weit mehr Kohlendioxid freigesetzt, als man uns glauben machen will.
Aber es gibt noch eine weitere Gefahr: Bei der Förderung, dem Transport und der Verteilung von Gas entweicht dessen Hauptbestandteil – Methan – in die Atmosphäre. Methan ist ein starkes Treibhausgas mit einem Erderwärmungspotenzial, das über einen Zeitraum von 20 Jahren 86 Mal höher ist als das von Kohlendioxid.
Die Aufnahme von Gas in die Taxonomie war so heftig umstritten, dass die Europäische Kommission ihre Entscheidung monatelang hinauszögerte. Doch nun hat sie ihren endgültigen Vorschlag vorgelegt, in dem verschiedene gas- und kernkraftbasierte Wirtschaftstätigkeiten als Übergangstätigkeiten eingestuft werden – und damit als "nachhaltige" Investitionen.
Wir haben unsere eigene rechtliche Analyse durchgeführt und festgestellt, dass die Aufnahme von Gas in die Taxonomie mit EU-Recht kollidieren würde, zum Beispiel mit den Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens und des kürzlich verabschiedeten europäischen Klimagesetzes mit seiner Verpflichtung zu einem klimaneutralen Europa bis 2050.
Im September 2022 haben wir - gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen BUND, Transport&Environment und dem EU-Büro des WWF - einen Antrag bei der Europäischen Kommission auf interne Überprüfung des Ergänzenden Delegierten Rechtsaktaktes zur Taxonomie-Verordnung eingereicht. Nachdem die Kommission in ihrer Antwort vom Februar 2023 keinen Anlass zu einer Revision der irreführenden Einstufung von Gas als "nachhaltig" sah, haben die vier Umweltorganisationen am 18. April 2023 eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.
ClientEarth-Fachjuristin Marta Toporek betont: "Die Einstufung von Gas als Übergangsgas und grünes Gas in der Taxonomie steht im Widerspruch zu einer Reihe von EU-Rechtsvorschriften, einschließlich der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens, des europäischen Klimagesetzes und – erstaunlicherweise – der Taxonomieverordnung selbst. Die Nichtberücksichtigung dieser rechtlichen Verpflichtungen setzt die Kommission einem ernsthaften Risiko aus, rechtlich angegriffen zu werden.
Wir fordern nun das Europäische Parlament auf, das sich anbahnende Desaster zu verhindern und ein Veto gegen den Vorschlag der Kommission einzulegen", so Toporek weiter.
Wir sind nicht die einzigen, die Alarm schlagen. Die Finanzakteure sind gegen die Aufnahme von Gas in die Taxonomie. Die Institutional Investors Group on Climate Change (IIGCC), die ein Vermögen von 50 Billionen Euro verwaltet, hat die Staats- und Regierungschefs der EU wiederholt aufgefordert, Gas aus der EU-Taxonomie auszuschließen, da dies deren Glaubwürdigkeit und die eigenen Netto-Null-Verpflichtungen der EU untergraben würde.
Das Beratungsgremium der EU-Kommission zu diesem Thema, die Platform on Sustainable Finance, hat die europäische Exekutive ebenfalls für einen Entwurf kritisiert, der ihr Ende Dezember zur Konsultation vorgelegt wurde. Das 57 Mitglieder zählende Gremium erklärte, es habe "Zweifel daran, wie der Entwurf der Kriterien in der Praxis funktionieren würde, und viele sind zutiefst besorgt über die Umweltauswirkungen, die sich daraus ergeben könnten".
Vor diesem Hintergrund ist es klar, dass die Nichtberücksichtigung dieser rechtlichen Verpflichtungen die Kommission einem ernsthaften Risiko einer rechtlichen Anfechtung aussetzt. ClientEarth wird daher alles unternehmen, was juristisch möglich ist, um dieses institutionelle Greenwashing eines fossilen Energieträgers durch die EU zu beenden.
Neben dem Klimaschutz und der Klimaanpassung wird die Taxonomie schließlich auch Wasser- und Meeresressourcen, die Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie den Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme abdecken. Deshalb muss sie von Anfang an so solide wie möglich sein.