ClientEarth
28. Juli 2018
Dem Gerichtsbeschluss zufolge hat die Stadt bis Ende August Zeit, den Luftreinhalteplan anzupassen und ein Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge auszusprechen.
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht urteilte, dass alle Behörden in Baden-Württemberg ihren Luftreinhalteplan dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anpassen müssen. Demnach gilt ab September 2019 in der Stadt ein Fahrverbot für Dieselautos mit der Abgasnorm Euro 5.
Euro-5-Dieselfahrzeuge wurden zwischen September 2009 und September 2015 verkauft.
ClientEarth Jurist Ugo Taddei: „Es ist keineswegs überraschend, dass das Gericht wieder einmal für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Luftverschmutzung eintreten musste. Wiederholte Gerichtsbeschlüsse verpflichten Stuttgart dazu, umfassende und effektive Verkehrseinschränkungen einzuführen.
Dies ist die letzte Chance für Behörden in Baden-Württemberg, ihrer rechtlichen Pflicht nachzukommen. Ansonsten müssen sie mit Geldstrafen rechnen. Wir tolerieren keine halbherzigen Versuche, die die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger nicht effektiv schützen.”
Die Entscheidung wurde in jenem Gerichtsverfahren gefällt, das ClientEarth und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Landesregierung Baden-Württemberg eingeleitet hatten. Da das Land es nicht geschafft hatte, die Luftverunreinigung einzudämmen, ordnete das Stuttgarter Verwaltungsgericht Fahrverbote für Dieselfahrzeuge an.
Im Februar diesen Jahres wurde das Urteil in einer Grundsatzentscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Im März letzten Jahres hatte die Deutsche Umwelthilfe weitere Maßnahmen ergriffen, da Stuttgart keinerlei Schritte zur Einhaltung des Gerichtsbeschlusses vom Februar unternommen hatte.
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht urteilte im Juni, dass das Vorhaben der Regierung, zwar ein Mini-Fahrverbot für Diesel-3- und Diesel-4-Autos einzuführen, Anwohner aber davon zu befreien, völlig unzureichend ist. Die Baden-Württembergischen Behörden stimmten zu, die Ausnahmeregelung für Anwohner aufzuheben, weigerten sich jedoch, einem Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge ab September nächsten Jahres zuzustimmen.
Dem Land Baden-Württemberg wurde eine einmonatige Frist eingeräumt, seinen Luftreinhalteplan anzupassen und einen verbindlichen Termin für ein stadtweites Fahrverbot für alle Euro-5-Dieselfahrzeuge ab September 2019 festzulegen.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch: „Nach Bayern wird nun auch Baden-Württemberg keine andere Wahl gelassen, als das Gesetz einzuhalten. Die Bundesregierung verweilt weiterhin im Nichtstun und nimmt damit bereitwillig Gesundheitsrisiken für die Bürgerinnen und Bürger in Kauf. Die vorgeschlagenen Maßnahmen genügen nicht, um die Grenzwerte für giftiges Stickstoffdioxid in naher Zukunft einzuhalten. Wir werden uns auch weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen und sicherstellen, dass vom Gericht die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um in naher Zukunft für ‘saubere Luft’ in Stuttgart zu sorgen.”
DUH und ClientEarth werden das Geschehen auch weiterhin aufmerksam verfolgen und die nötigen rechtlichen Schritte einleiten, falls das Land Baden-Württemberg dem Gerichtsurteil auch nach dem 31. August keine Folge leistet.