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Gesetzliches Kohle Aus

Die Umweltorganisationen ClientEarth und Greenpeace stellten gestern gemeinsam mit Rechtsanwältin Roda Verheyen ihren Vorschlag für ein Kohleausstiegsgesetz vor. Auf der Bundespressekonferenz fanden sich MedienvertreterInnen aus ganz Deutschland ein, um mehr über die rechtliche Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission zu erfahren.

“Wir haben lang genug gewartet. Wenn aus der Bundesregierung kein Gesetzentwurf kommt, dann machen wir eben selber einen!” sagt Prof. Dr. Hermann Ott, Leiter des Deutschland-Büros von ClientEarth in Berlin. “Für die Empfehlungen der Kohlekommission muss dieses Jahr noch eine rechtlich bindende Umsetzung beschlossen werden, sonst steht der ganze Kohleausstieg auf dem Spiel. Das war’s dann auch mit den deutschen Klimaschutzzielen”

"Viele glauben ja, dass mit den Empfehlungen der Kohlekommission die Sache gelaufen wäre, aber das ist ein fataler Irrtum! Die Bundesregierung muss handeln und zwar schnell!" fügt Ott hinzu.

Karsten Smid von Greenpeace stellt fest: „Keine der Regierungsparteien tut wirklich etwas um die Empfehlungen der Kommission umzusetzen – unser Gesetzentwurf gibt jetzt den Weg vor.“

In aller Kürze: was steht drin, in unserem Gesetzentwurf?

1. Die gesetzliche Regelung eines Kohleausstiegs ist möglich: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Kohleausstieg gesetzlich zu verankern. Wir schlagen ein separates Ausstiegsgesetz vor, sowie begleitende Änderungen im Immissionsschutz- und Bergrecht.

2. Die gesetzliche Regelung ist bereits jetzt möglich, auch vor einer Einigung mit den Betreibern: Es darf keine weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung der Ergebnisse der Kohlekommission von Ende Januar 2019 geben.

3. Das Gesetz schafft Planungssicherheit für einen Kohleausstieg: Das Gesetz regelt die Ausstiegsreihenfolge auch für den Fall, dass keine Einigung mit den Betreibern erfolgt. Maßgebliches Enddatum hierfür ist das Jahr 2035. Neue Kraftwerke werden nicht genehmigt, bestehende Genehmigungen erlöschen. Es werden keine neuen Tagebaue genehmigt.

4. Das Gesetz gewährt ausreichend Flexibilität zur Anpassung des Ausstiegspfades: so können vor allem die Ambition im Rahmen der nationalen, europäischen und internationalen Klimazielen erhöht werden.

5. Der Kohleausstieg wird eigenständig vom Klimaschutzgesetz geregelt: Unser Gesetzentwurf ist eigenständig, kann jedoch als Teil des Klimaschutzgesetzes konzipiert werden und ergänzt dieses um konkrete Maßnahmen. So greift es zum Beispiel auf das im Klimaschutzgesetz vorgesehene Gremium für die Überprüfung des Kohleausstiegs zurück.

6. Der Kohleausstieg erfolgt größtenteils entschädigungsfrei: Betreiber von Kraftwerken und Tagebauen sollen nur in Ausnahmefällen Entschädigungen erhalten, zum Beispiel wenn aufgrund des Erhalts von betroffenen Dörfern nur kurze Übergangsfristen gewährt werden.

Hier geht’s zum vollständigen Kohleausstiegsgesetz.