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Schutzgebiete müssen geschützt bleiben – ClientEarth klagt für besseren Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern

ClientEarth klagt vor dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern, damit die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) umgesetzt wird. Ziel der Richtlinie ist es, die Artenvielfalt zu sichern, indem natürliche Lebensräume und wildlebende Tiere und Pflanzen im europäischen ökologischen Netz „Natura-2000“ erhalten werden.

Was ist der Hintergrund? 

In Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt über ein Drittel der Landesfläche Naturschutzgebiete. Diese Schutzgebiete sollen dazu dienen, den heimischen Tieren und Pflanzen einen sicheren Lebensraum zu bieten, sodass die regionale Artenvielfalt bewahrt werden kann. Viele Schutzgebiete spielen außerdem eine wichtige Rolle für den Klimaschutz, da sie als Wälder, Moore oder Auen wichtige Kohlenstoffspeicher sind. Gerade in der heutigen Zeit, in der wir weltweit mit Artensterben und Klimakrise zu kämpfen haben, sind solche Schutzgebiete unerlässlich. Um diese wichtige Funktion zuverlässig erfüllen zu können, müssen die Schutzgebiete in einem guten und gesunden Zustand sein. Das ist allerdings in Mecklenburg-Vorpommern aktuell nicht der Fall: Eigenen Berichten des Landes zufolge, befinden sich rund zwei Drittel der in den Gebieten lebenden Tier- und Pflanzenarten in einem ungünstigem oder schlechten Zustand. Die Berichte zeigen auch, dass das Betreiben von Landwirtschaft in den Schutzgebieten eine der wichtigsten Ursachen für diesen sehr schlechten Zustand für Lebensräume und Arten ist. Das ist dramatisch, denn wenn eine Art ausstirbt, hat das weitreichende Folgen für das gesamte Ökosystem und seine Nahrungsketten.

Warum klagen wir? 

Weite Teile der Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern sind sogenannte Natura 2000-Gebiete. Diese Gebiete bilden ein Netz von Schutzräumen in ganz Europa. Die EU hat eine Richtlinie (die sogenannte „Flora-Fauna-Habitat-“, abgekürzt: „FFH-Richtlinie“) erlassen, die Vorgaben enthält, wie die EU-Mitgliedstaaten die Natura 2000-Gebiete schützen müssen. In Deutschland gibt es dazu Regeln im Bundesnaturschutzgesetz; für die Umsetzung sind die Länder zuständig, in denen sich die Schutzgebiete befinden.

Eine Vorgabe aus der europäischen FFH-Richtlinie ist eine “Verträglichkeitsprüfung”: Landwirtschaft darf in den Schutzgebieten nur dann stattfinden, wenn sie vereinbar mit den Erhaltungszielen des Schutzgebiets ist. Dass solche Verträglichkeitsprüfungen stattfinden, dafür muss die mecklenburg-vorpommerische Landesregierung sorgen. Solche Prüfungen gibt es aber derzeit nicht. Deshalb klagen wir, damit die Verträglichkeit von Landwirtschaft in Schutzgebieten geprüft wird. Denn insbesondere der Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln ist für Schutzgebiete extrem schädlich.  

Was muss sich ändern? 

Es ist nicht grundsätzlich verboten, dass in Natura 2000-Gebieten auch Landwirtschaft betrieben wird. Landwirtschaft, die den Naturschutz nicht beeinträchtigt, darf auch dort stattfinden. Die Verträglichkeitsprüfungen dienen dazu, festzustellen, ob schädliche Einwirkungen zu erwarten sind. Es ist Aufgabe des Landes, eine solche Verträglichkeitsprüfung einzuführen und für den Schutz der Natura 2000-Gebiete zu sorgen.

Landwirtschaft und der Schutz von Biodiversität können – und müssen – Hand in Hand gehen – und voneinander profitieren. Damit das gut funktionieren kann, müssen landwirtschaftliche Betriebe bei der Umstellung auf eine naturverträgliche Landwirtschaft unterstützt werden. Dafür klagen wir – und dafür haben wir diese Gesetze.

Wir können gleichzeitig Artenvielfalt schützen und eine ertragreiche Landwirtschaft gewährleisten – das ist miteinander vereinbar und sollte nicht gegeneinander ausgespielt werden. Aber dafür brauchen wir politischen Willen und politische Lösungen. Darauf zielt unsere Klage gegen die Landesregierung.
Dr. Jennifer Seyderhelm, Juristin bei ClientEarth

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