Pressemitteilung: 22. April 2021
Schlechte Aussichten für Braunkohlebetreiber: EU-Kommission stellt Entschädigungszahlungen in Frage
Angesichts der gestern veröffentlichten Begründung der EU-Kommission zum anstehenden Prüfverfahren ist zunehmend unsicher, ob das Milliarden Euro schwere Entschädigungspaket für die Braunkohlebetreiber RWE und LEAG Bestand haben wird.
Die Expert*innen der Generaldirektion Wettbewerb äußerten erhebliche Zweifel an der Berechnungsgrundlage der Zahlungen. Sie wiesen in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Annahmen der Bundesregierung für die Entschädigungszahlungen zur prognostizierten Laufzeit und Wirtschaftlichkeit der Kohlekraftwerke nicht mit der Realität auf dem Energiemarkt und in der Klimapolitik übereinstimmen.
Die Veröffentlichung kommt pünktlich zu den Hauptversammlungen großer Energieunternehmen und wird bei den Investoren Fragen aufwerfen. Ihnen wurde versichert, dass die Entschädigungen genehmigungsfähig seien.
Juliette Delarue, Juristin von ClientEarth sagt: „Die Kommission hat unsere Zweifel bestätigt – eine erste Untersuchung der Braunkohle-Entschädigungen wirft für die Zahlungen an RWE und LEAG mehr Fragen auf als sie Antworten liefert.“
„Die Kohleindustrie fährt Verluste ein. Die Vorstellung, dass den Betreibern durch das Stilllegen von Kohlekraftwerken in den nächsten zwei Jahrzehnten Milliarden an Gewinnen entgehen würden, hat für Verwirrung gesorgt. Es scheint, dass die Kommission dem zustimmt. Sie hat Zweifel an den von der deutschen Regierung vorgelegten Berechnungen vorgelegt.“
Es bleibt weiterhin unklar, welchen Anteil die Rekultivierungskosten für Tagebaue an den Entschädigungszahlungen ausmachen. Diese Informationen wurden der Kommission nicht zur Verfügung gestellt, und selbst die von der Bundesregierung beauftragten Berater konnten aufgrund fehlender Informationen seitens der Betreiber keine Schlussfolgerungen ziehen. Eigentlich müssen die Betreiber Vorsorge tragen für die Rekultivierungskosten. Durch die aktuelle Regelung wird aber ein Teil dieser Kosten aus öffentlicher Hand finanziert.
Delarue weiter: „Wenn die EU-Kommission diese hohen Subventionen ablehnt, wäre das ein entscheidender Zeitpunkt, den viel zu späten Ausstieg aus der Braunkohle in Deutschland anzupassen. Bereits jetzt nehmen andere Länder das deutsche Enddatum zum Anlass, klimapolitisch nicht ausreichende Kohleausstiegsbeschlüsse weit nach 2030 anzukündigen.“
„So würde auch direkt verhindert, dass ein so großer Anteil an Steuergeldern an fossile Unternehmen geht, statt in Investitionen für eine lebenswerte Zukunft aufzubauen.“
Das aktuelle Kohlegesetz steht immer mehr in Frage. So hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze in dieser Woche verkündet, dass vermutlich im Jahr 2030 in Deutschland keine Kohle mehr verstromt werden würde.
Ab Zeitpunkt der Veröffentlichung läuft eine einmonatige Frist zur Konsultation. Eine Entscheidung folgt spätestens innerhalb von 18 Monaten.
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