Beihilferechtliche Eingabe zum erweiterten Verfahren zu Entschädigungen für Braunkohlebetreiber
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Auch mit der Entscheidung der Europäischen Kommission, die Prüfung der staatlichen Beihilfen auf die Änderungen des Kohleausstiegsgesetzes und -vertrags für RWE auszuweiten, sind die Entschädigungen für Braunkohlebetreiber aus Sicht von ClientEarth weiterhin nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar. Der Mangel an Daten und transparenten Informationen besteht fort und rechtfertigt erhebliche rechtliche Bedenken. Insbesondere besteht weiterhin das Risiko einer Überkompensation von RWE, auch in Anbetracht der Verlängerung des Betriebs von zwei Kraftwerken und der damit einhergehenden verheerenden Umwelt- und Klimaeffekte.