Datteln IV - Stellungnahme von ClientEarth im Rahmen der zweiten Beteiligung zum Regionalplan Ruhr
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In einer Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für die Überarbeitung des Regionalplans Ruhr fordert ClientEarth die Planungsbehörde des Regionalverbandes mit Blick auf das Kohlekraftwerk Datteln IV auf, das Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster vom 26.08.2021 zu berücksichtigen, mit dem der Bebauungsplan für Datteln IV für unwirksam erklärt wurde. Nach Ansicht des OVG hätte insbesondere aufgrund der zu erwartenden erheblichen negativen Umweltauswirkungen des Vorhabens Datteln IV eine gründlichere Alternativenprüfung im Sinne einer effektiven Umweltvorsorge stattfinden müssen.
Anlagen: