Der öffentliche-rechtliche Vertrag mit Braunkohlebetreibern und Investitionsschiedsverfahren (ISDS)
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Zur Umsetzung des Ausstiegs aus der raunkohle hat die Bundesregierung mit den Braunkohlebetreibern einen Vertragsentwurf über die Einzelheiten des Ausstiegs ausgehandelt. Der Vertragsentwurf enthält eine Klausel, mit der die Braunkohlebetreiber auf die Inanspruchnahme von Investor-Staat-Schiedsgerichtsvefahren verzichten. Dieses Briefing analysiert die Stärken und Schwächen der Verzichtsklausel in juristischer Hinsicht.